GEA Group
 
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Directors Dealings

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte gemäß §15a WpHG

Gemäß §15a WpHG sind Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder börsennotierter Gesellschaften verpflichtet, Kauf und Verkauf von Wertpapieren der eigenen Gesellschaft zu melden. Das gilt für den Fall, dass die innerhalb von einem Jahr getätigten Geschäfte den Gesamtwert von 5.000 Euro übersteigen. Der Meldepflicht unterliegen auch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Verwandte ersten Grades.

Directors Dealings
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte
im Geschäftsjahr 2009
(PDF, 25 KB)
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte
im Geschäftsjahr 2008
(PDF, 61 KB)
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte
im Geschäftsjahr 2007
(PDF, 15 KB)
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Aktienkurs

16,58 EUR (Xetra)
12.03.2010
17:35 Uhr

Satzung
Satzung der GEA Group Aktiengesellschaft
Stand vom Februar 2010
PDF (62 KB)
Weitere Informationen zum Kodex
Eine Regierungskommission hat 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.
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Management
Die führende Position der GEA Group ist auch das Ergebnis einer transparenten Management-Kultur.
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Finanzberichte