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Chancen- und Risikobericht


Risiken und Risikomanagement-System

Das Risikomanagementsystem der GEA Group umfasst alle Gesellschaften des Konzerns. Durch quartalsweise Risikomeldungen und durch ein internes Ad-hoc-Meldewesen wird konzernweit gewährleistet, dass die Entscheidungsträger zeitnah über mögliche Risiken der künftigen Entwicklung informiert werden. Zusätzlich werden Risikomanagement-Instrumente, wie das Risk Assessment and Advisory Committee (RAAC) und ein Berichtswesen mit konsolidierten Planungsrechnungen, monatlichen Konzernabschlüssen und regelmäßigen Review-Meetings eingesetzt, um die unterschiedlichen Risiken zu identifizieren und zu analysieren. Den besonderen Anforderungen des Projektgeschäftes, wird durch so genannte "Risk-Boards" Rechnung getragen. Vor einer Angebotsabgabe werden Aufträge detailliert, durch Spezialisten unterschiedlicher Fachabteilungen geprüft, um ggf. die Hereinnahme risikoreicher Projekte zu vermeiden. Das Risikomanagement-System der GEA Group dient damit nicht nur dem im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vorgegebenen Zweck der Früherkennung existenzgefährdender Risiken. Es erfasst darüber hinaus alle Risiken, die die Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten. Um die Effektivität des Risikomanagements sicherzustellen, wird die Handhabung des Risikomanagement-Systems regelmäßig durch die interne Revision geprüft. Risiken, die die Existenz des Konzerns gefährden könnten, sind nicht erkennbar. Für alle im laufenden Geschäft erkennbaren Risiken wurde, soweit die Voraussetzungen für die bilanzielle Berücksichtigung gegeben waren, im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses angemessen Vorsorge getroffen. Auf bestehende Risiken wird im Folgenden eingegangen.

Gesamtaussage zur Risikolage und deren Veränderung im Jahresvergleich

Im Geschäftsjahr 2006 hat sich der Spezialmaschinenbau auf hohem Niveau sehr gut entwickelt. Die Auftragseingänge sichern die volle Beschäftigung aller Segmente. In den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen haben sich eine Reihe von Risiken realisiert, die im Ergebnis verarbeitet sind. Durch den voraussichtlichen Abgang der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche wird das Risikoprofil des Konzerns deutlich verbessert. Insgesamt existieren aus heutiger Sicht keine bestandsgefährdenden Risiken für die GEA Group.

Externe Risiken

Risiken aus den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Die Rohstoffpreise, insbesondere für Edelstahl, Zink- und Kupfer, sind im Jahr 2006 in den für die GEA Group relevanten Qualitäten und Spezifikationen signifikant gestiegen. Der Preisanstieg konnte zum überwiegenden Teil in den Absatzpreisen kompensiert werden. Auch für 2007 wird aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage mit einem hohen Preisniveau gerechnet. Maßgebliche Auswirkungen auf das Konzernergebnis werden nicht erwartet, da laufende Rahmenverträge Preisgleitklauseln enthalten. Länderspezifische Konfliktsituationen, wie beispielsweise zuletzt im Iran, aus welchen sich politische Risiken für den Konzern entwickeln können, werden im Rahmen des Risikomanagements laufend beobachtet. Das Risikopotenzial hieraus kann allerdings nur schwer quantifiziert werden. Risiken mit wesentlichen Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns werden jedoch nicht erwartet.

Branchenrisiken

Die GEA Group bedient mit ihren Divisionen eine Vielzahl von Märkten, die aber teilweise unterschiedlichen Investitions- und Innovationszyklen unterliegen. Risiken in bestimmten Branchen und Regionen können so zwar das Ergebnis einzelner Divisionen beeinträchtigen, sind aber für das Gesamtergebnis des Konzerns voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung.

Rechtliche Risiken

Der Insolvenzverwalter der Polyamid 2000 AG fordert von der GEA Group AG und drei weiteren Konzerngesellschaften die Rückzahlung einer Vergütung für die Errichtung einer Teppichrecyclinganlage in Höhe von 164,6 Mio EUR inklusive Umsatzsteuer. Der Insolvenzverwalter beruft sich dabei im Wesentlichen auf die Nichtigkeit des Vertrages über die Errichtung der Anlage wegen Nichteinhaltung aktienrechtlicher Nachgründungsvorschriften. Die Klage wurde sowohl in erster als auch zweiter Instanz abgewiesen. Der Kläger hat Revision beim BGH eingelegt.

Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der mg technologies ag und der GEA AG im Jahr 1999 ist nach wie vor ein Spruchstellenverfahren über die Angemessenheit des Umtauschangebotes an die Aktionäre der GEA AG beim Landgericht Dortmund anhängig.

Nach Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses der Hauptversammlung der GEA AG am 28. April 2005 haben mehrere Aktionäre beim Landgericht Dortmund ein Spruchstellenverfahren eingeleitet und beantragt, die angemessene Barabfindung für die auf die mg technologies ag übergegangenen Aktien der GEA AG gerichtlich festzusetzen.

Bei den Tochtergesellschaften im Großanlagenbau gibt es branchenspezifische Rechtsstreitigkeiten betreffend Annahme und Abwicklung von Aufträgen, deren Streitsummen teilweise auch hohe Millionenbeträge erreichen können.

Gegen Unternehmen der GEA Group sind aus früheren Desinvestitionen und der laufenden Geschäftstätigkeit weitere Verfahren oder behördliche Untersuchungen eingeleitet worden oder könnten eingeleitet werden.

Für Risiken aus Rechtsstreitigkeiten wurde angemessene Vorsorge getroffen. Der Ausgang dieser Verfahren kann nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aufgrund des Abschlusses dieser Verfahren in einigen Fällen Aufwendungen entstehen, die die hierfür gebildete Vorsorge überschreiten.

Interne Risiken

Leistungswirtschaftliche Risiken

Im Jahresverlauf realisierten sich die in diesem Lagebericht und auch schon im Vorjahr erläuterten Risiken im Bereich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche. Im Zuge der Analyse der negativen Ergebnisauswirkungen bei Lentjes wurden Schwachstellen systematisch aufgedeckt und beseitigt. Für sämtliche Risiken wurde angemessene bilanzielle Vorsorge getroffen. Dennoch können unvorhergesehene Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung Risiken für die jeweiligen Auftragsergebnisse bedeuten. Mit der Konzentration des Konzerns auf die Segmente Customized Systems, Process Equipment sowie Process Engineering wird sich das Risikoprofil des Konzerns verbessern. Durch geringere Komplexität, kleinere Auftragsvolumina sowie kürzere Projektlaufzeiten ist das leistungswirtschaftliche Risikopotenzial in diesen Segmenten im Gegensatz zum Plant Engineering geringer. Aufgrund ihrer geschäftlichen Schwerpunkte spielen Risiken aus einzelnen Aufträgen für die Segmente Customized Systems und Process Equipment eine geringere Rolle. Im Segment Process Engineering ergeben sich dagegen vergleichsweise höhere Risiken aus Einzelaufträgen. Dieses Segment befasst sich mit Prozessanlagen, wobei auch Know-how-intensive Kernkomponenten gefertigt werden. Die Aufträge haben zum Teil eine Durchlaufzeit von mehr als zwölf Monaten und beinhalten teilweise Montage und Inbetriebnahme von Großkomponenten bzw. von Anlageteilen.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Grundsätze finanzwirtschaftlichen Risikomanagements

Um die finanziellen Risiken konzernweit zu kontrollieren und dabei Risiken abzusichern oder weitgehend zu begrenzen, hat der Vorstand ein entsprechendes Regelwerk in Form von Richtlinien aufgestellt. Im Hinblick auf das Risikomanagement sind die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken und die Effizienzsteigerung bei Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen klar definiert. Dabei wird den Prinzipien der Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit, unverzüglichen Dokumentation und Systemsicherheit gefolgt.

Risiken aus Warentermingeschäften

Neben den originären Finanzinstrumenten können in der GEA Group verschiedene derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, darunter Devisentermingeschäfte, Devisenoptionsgeschäfte, Zins- und Währungsswaps und Warentermingeschäfte. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt ausschließlich zur Absicherung bestehender oder geplanter Grundgeschäfte und dient der Reduzierung von Fremdwährungs-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken.

Die GEA Group ist bei Abschluss derartiger Finanzinstrumente grundsätzlich einem Ausfallrisiko ausgesetzt, das aus der möglichen Nichterfüllung einer Vertragspartei resultiert und daher maximal in Höhe des positiven beizulegenden Zeitwerts des betreffenden Finanzinstruments besteht. Grundsätzlich werden daher diese Finanzinstrumente nur mit renommierten Finanzinstitutionen mit sehr guter Bonität abgeschlossen, so dass das Ausfallrisiko als sehr gering betrachtet werden kann.

Fremdwährungsrisiken

Die Internationalität unserer Geschäftstätigkeit bringt neben Zahlungsströmen in Euro auch eine Vielzahl von Zahlungsströmen in anderen Währungen, insbesondere in US-Dollar, mit sich. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil unseres Risikomanagements.

Eine konzerneinheitliche Richtlinie bildet die Vorgabe für das zentral organisierte Devisenmanagement innerhalb der GEA Group. Danach besteht grundsätzlich für alle Konzerngesellschaften eine Sicherungspflicht von Fremdwährungspositionen im Zeitpunkt ihrer Entstehung. Zielsetzung bei der Währungsabsicherung ist das Festschreiben von Preisen auf Basis von Sicherungskursen zum Schutz vor zukünftigen ungünstigen Währungsschwankungen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäftes. Die Laufzeit der abgeschlossenen Devisenderivate beträgt in der Regel bis zu 12 Monate und kann in einzelnen Ausnahmefällen auch deutlich darüber hinausgehen. Obwohl im Regelfall bei der Annahme eines einzelnen Auftrages das Fremdwährungsrisiko durch Sicherungsgeschäfte ausgeschlossen wird, können mittel- und langfristig auftretende deutliche Veränderungen der Währungskurse die Absatzmöglichkeiten außerhalb des Euroraums beeinflussen.

Die im Gebiet der Europäischen Währungsunion ansässigen verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, alle offenen Positionen aus Waren- und Leistungsgeschäften in den wesentlichen Transaktionswährungen dem Zentralbereich Finanzen anzudienen. Die angedienten Positionen werden laufzeitkongruent, in Abhängigkeit vom Sicherungszweck der Derivate und der damit verbundenen Art der bilanziellen Behandlung zum überwiegenden Teil in direkter Zuordnung an Banken durchgeleitet oder können auch im Rahmen eines Portfolio-Hedge-Ansatzes abgesichert werden. Die Absicherung von Finanztransaktionen sowie von Geschäften unserer Tochterunternehmen außerhalb der Europäischen Währungsunion erfolgt ebenfalls in enger Abstimmung mit dem Zentralbereich Finanzen. Bei Aufträgen in Schwellenländern wird in der Regel in US-Dollar oder Euro fakturiert.

Zinsänderungsrisiken

Auf Grund der internationalen Ausrichtung unserer Geschäftsaktivitäten findet die Liquiditätsbeschaffung und die Geldanlage der GEA Group an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen - überwiegend im Euro- und US-Dollar-Raum - und mit unterschiedlichen Laufzeiten statt.

Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie Geldanlagen sind grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Aufgabe unseres zentralen Zinsmanagements ist es, dieses Zinsänderungsrisiko zu bewerten, zu steuern und zu optimieren. Dabei können zur Absicherung des Zinsrisikos fallweise derivative Finanzinstrumente mit dem Ziel eingesetzt werden, die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der zu Grunde liegenden Grundgeschäfte zu minimieren. Derartige Zinssicherungsinstrumente dürfen nur vom Zentralbereich Finanzen abgeschlossen werden. Am Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen Zinsänderungsrisiken.

Neben dem Abschluss von festen Liefer- und Abnahmeverträgen setzen einige Gesellschaften der GEA Group auch derivative Finanzinstrumente zur Minimierung von Rohstoffpreisvolatilitäten ein. Die Sicherung erfolgt grundsätzlich dezentral, wobei der Abschluss von Finanzderivaten in diesen Gesellschaften strengen Richtlinien unterliegt. Es werden ausschließlich marktgängige Instrumente verwendet. Dies sind Warentermingeschäfte, Kassageschäfte in Verbindung mit Termingeschäften und der Kauf von Optionen.

Kreditrisiken

Bei der GEA Group ist ein umfassendes Risikomanagement für die Kreditvergabe an Tochtergesellschaften installiert. Dabei sind individuelle Kreditrahmen für die Gesellschaften festgelegt, die regelmäßig überwacht und in Abhängigkeit von Risiko und Bedarf angepasst werden.

Das Risikomanagement im Zusammenhang mit verbundenen Unternehmen erfolgt über ein konzernweites Controlling-System mit voll konsolidierten Planungsrechnungen, monatlichen Konzernabschlüssen und regelmäßigen Besprechungen des Geschäftsverlaufs in Review-Meetings.

Die Ausfallrisiken bei Kundenforderungen werden in der GEA Group dezentral überwacht, bewertet und teilweise auch durch Einsatz von Warenkreditversicherungen begrenzt.

Steuerliche Risiken

Die jeweilige nationale Steuergesetzgebung kann die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen und damit die Werthaltigkeit der in der GEA Group aktivierten latenten Steuern und die laufende Besteuerung beeinflussen. Eine mögliche Absenkung der inländischen Körperschaftsteuersätze im Rahmen der vom Gesetzgeber ab dem Kalenderjahr 2008 geplanten Unternehmenssteuerreform könnte zu einer Reduzierung der aktivierten inländischen latenten Steuern bei der GEA Group AG führen. Eine Quantifizierung der Auswirkungen ist derzeit noch nicht möglich. Die Nutzbarkeit der US-amerikanischen Verlustvorträge könnte zudem durch Änderungen in der Anteilseignerstruktur eingeschränkt werden, da in den USA die Regelung des sec. 382 IRC (Change of Ownership) auf die GEA Group AG Anwendung findet. Darüber hinaus besteht in Deutschland aufgrund der Finanznot der öffentlichen Haushalte und des bestehenden Reformdrucks auch weiterhin erhebliche Unsicherheit über die Entwicklung der Steuergesetzgebung.

Chancen

Aufgrund von zahlreichen, einzigartigen Technologien und spezifischem Know-how gehören die Kernsegmente der GEA Group in fast allen Bereichen zu den weltweit führenden Anbietern. Dabei sind die Unternehmen der GEA Group überwiegend in internationalen Wachstumsmärkten engagiert. Vor diesem Hintergrund wird die GEA Group im Branchenvergleich überdurchschnittlich von der erwarteten, weiterhin sehr expansiven Weltwirtschaft profitieren. Durch das anhaltende Wachstum wesentlicher Volkswirtschaften in den nächsten Jahren, insbesondere in Asien, resultiert weiterhin ein steigender Energiebedarf mit entsprechendem Einfluss auf die Nachfrage- und Preisentwicklung bei fossilen Energiequellen. Auch in 2007 werden Energie fördernde und Energie verarbeitende Industrien weiter ausgebaut. Dies schließt auch neuere Technologien im Bereich nachwachsender Rohstoffe, wie beispielsweise Biodiesel- und Bioethanolanlagen, ein. Wie bereits im vergangenen Jahr werden vor allem die Segmente Process Equipment und Process Engineering von dieser Entwicklung überdurchschnittlich profitieren.

Das anhaltende Wirtschaftswachstum in den bevölkerungsreichen Ländern der BRIC-Staaten Brasilien, Russland, Indien und China führt dort weiterhin zu einer steigenden Kaufkraft, die insbesondere der Nahrungsmittelindustrie und der Pharmabranche zugute kommt. In diesen Bereichen sind vor allem die Unternehmen der Segmente Process Equipment und Process Engineering mit einem breiten Angebot an Produkten und Systemlösungen tätig. Das steigende Absatzpotenzial in diesen wichtigen Zielmärkten wird das Wachstum in diesen beiden Segmenten weiter unterstützen.

In dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die amerikanische Flex-N-Gate Corp., Urbana, Illinois, ist am 15. September 2006 ein Grundurteil zugunsten der GEA Group AG ergangen. Demnach ist Flex-N-Gate grundsätzlich zum Ersatz jener Schäden verpflichtet, die der GEA Group Aktiengesellschaft durch das Scheitern des Verkaufs der Dynamit Nobel Kunststoff-Gruppe an Flex-N-Gate im Herbst 2004 entstanden sind. Mit Klageschrift vom 20. Dezember 2006 hat FNG fristgerecht Klage auf Aufhebung des vorgenannten Grundurteils vor dem OLG Frankfurt am Main eingereicht. Aus derzeitiger Sicht schätzen wir die Erfolgsaussichten der Aufhebungsklage als gering ein. Über die Höhe eines der GEA Group AG gegebenenfalls zu ersetzenden Schadens wird erst im zweiten Teil des Schiedsgerichtsverfahrens entschieden werden.